Bewerbung

Ausbildungsbewerbung abgeschickt: Wie geht es jetzt weiter?

Eine Frau im grünen Oberteil schickt einen Papierflieger in die Luft. In der anderen Hand hält sie ein Handy. Ein Brief schwebt zusätzlich links neben der Person in der Luft.

Du hast deine Bewerbung abgeschickt und jetzt heißt es erst einmal: warten. Aber was passiert eigentlich nach dem Klick auf „Senden“? Und wann weißt du, ob du den Ausbildungsplatz bekommst?

Erst einmal ist Geduld gefragt

Nachdem dein Lebenslauf und dein Anschreiben beim Unternehmen angekommen sind, wird deine Bewerbung geprüft. Dabei schauen sich die Verantwortlichen meistens deine Unterlagen und deine schulischen Leistungen an. Manchmal bekommen sie sehr viele Bewerbungen, deshalb kann eine Antwort etwas dauern.

Wenn du nach etwa vier Wochen noch nichts gehört hast, kannst du ruhig einmal nachfragen. So empfiehlt es auch die Bundesagentur für Arbeit. Eine kurze, freundliche E-Mail oder ein Anruf zeigt sogar, dass du wirklich Interesse an der Ausbildung hast. Schau vorher aber auch in deinen Spam-Ordner, manchmal landet die Antwort dort.

Vielleicht kommt ein Einstellungstest

Bei manchen Ausbildungsplätzen gehört ein Einstellungstest zum Auswahlverfahren, oft noch vor dem Vorstellungsgespräch. Dabei können zum Beispiel Mathe, Deutsch, logisches Denken oder Allgemeinwissen abgefragt werden. Im Internet findest du viele Übungsaufgaben, mit denen du dich vorbereiten kannst.

Einladung zum Vorstellungsgespräch

Wenn deine Bewerbung überzeugt, wirst du vielleicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Keine Panik: Du musst dort nicht auf jede Frage sofort eine perfekte Antwort haben.

Überlege dir vorher zum Beispiel:

  • Warum möchtest du genau diese Ausbildung machen?
  • Warum hast du dich bei diesem Unternehmen beworben?
  • Was sind deine Stärken?
  • Gibt es ein Schulfach oder Hobby, das gut zum Beruf passt?

Und ganz wichtig: Bereite eigene Fragen vor. Schließlich möchtest du auch herausfinden, ob der Betrieb zu dir passt.

Manche Unternehmen laden Bewerber:innen außerdem zu einem Kennenlerntag oder zum Probearbeiten ein. So bekommst du einen ersten Eindruck vom Arbeitsalltag, und das Unternehmen lernt dich besser kennen.

Geschafft? Dann kommt der Ausbildungsvertrag

Wenn sich beide Seiten füreinander entscheiden, bekommst du deinen Ausbildungsvertrag. Bevor du unterschreibst, solltest du ihn in Ruhe durchlesen. Achte zum Beispiel auf Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Ausbildungsbeginn und die Dauer der Ausbildung.

Auch die Probezeit in der Ausbildung ist im Vertrag geregelt. Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate.

Bist du noch nicht 18, müssen außerdem deine Eltern mit unterschreiben, in der Regel beide. Danach wird der Vertrag meist von der zuständigen Kammer, zum Beispiel der IHK oder der Handwerkskammer, geprüft und eingetragen.

Und wenn eine Absage kommt?

Kopf hoch. Eine Absage bedeutet nicht, dass du nicht geeignet bist. Vielleicht hat es einfach bei diesem Unternehmen nicht gepasst. Dann gilt: nächste Bewerbung starten und weitermachen.

Eine Absage ist nicht das Ende deiner Suche, manchmal führt der Weg zum passenden Ausbildungsplatz über ein paar Umwege. Falls es auch nach mehreren Bewerbungen nicht klappt, zeigen wir dir hier, was du tun kannst, wenn du keinen Ausbildungsplatz gefunden hast.

Häufige Fragen

Wann darf ich nach meiner Ausbildungsbewerbung nachfragen?

Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, etwa vier Wochen nach dem Absenden nachzufragen, wenn du bis dahin nichts gehört hast. Eine kurze, freundliche E-Mail oder ein Anruf reicht. Frag einfach, ob deine Bewerbung angekommen ist und wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst.

Was steht im Ausbildungsvertrag?

Im Ausbildungsvertrag stehen unter anderem Beginn und Dauer der Ausbildung, die tägliche Ausbildungszeit, die Probezeit, die Ausbildungsvergütung und die Zahl der Urlaubstage. Außerdem ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Vertrag gekündigt werden kann. Lies ihn vor dem Unterschreiben in Ruhe durch und frag nach, wenn dir etwas unklar ist.

Müssen meine Eltern den Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Ja, wenn du bei Vertragsabschluss noch nicht 18 bist. Dann müssen deine gesetzlichen Vertreter:innen mit unterschreiben, in der Regel also beide Elternteile. Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, reicht eine Unterschrift.

Yannick Heubrock

Schreibt im StickTo Blog über Ausbildung, Studium und den Weg in die Arbeitswelt, damit Berufsorientierung endlich einfach wird.

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